Änderung im polnischen Handelsrecht

Wie bereits mitgeteilt wurde, ist am 8. Januar 2009 das Änderungsgesetz vom 23. Oktober 2008 zum polnischen Gesetz über die Handelsgesellschaften in Kraft getreten.

Es wurde nicht nur das polnische GmbH-Recht geändert, sondern auch Änderungen im Recht über Zivilgesellschaft, die OHG, die Partnergesellschaft und die Aktiengesellschaft in Polen vorgenommen.

Absenkung des Mindeststammkapitals bei der Spzoo

Die wichtigsten Änderungen sind die Herabsenkung des Mindeststammkapital des polnischen GmbH von 50.000,00 PLN auf 5.000,00 PLN, die Senkung des Mindeststammkapitals der Aktiengesellschaft in Polen von PLN 500.000,00 auf PLN 100.000,00 und die Erleichterung der Formerfordernisse bei Erklärungen des Einmann-Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft bei der polnischen Einmann-GmbH.

polnische Aktiengesellschaft

Bei polnischen Aktiengesellschaft wurde das Mindeststammkapital von 500.000,00 PLN auf 100.000,00 PLN gesenkt.

Weiter wurden der polnischen Ein-Mann-GmbH die formellen Voraussetzungen, nämlich die Abgabe von Willenserklärungen erleichtert. Früher mussten eine Vielzahl der Erklärungen des Gesellschafters beurkundet werden, jetzt ist fast immer die einfache Schriftform möglich.


Insgesamt sollen die Änderungen das polnische Gesellschaftsrecht praxistauglicher und wettbewerbesfähiger machen.


Rechtsanwalt A. Martin