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Archive für 27.1.2009

Änderungen des polnischen Handelsgesetzbuches

Das polnische HGG wurde zum Jahresanfang 2009 (8.01.2009) geändert. Das Stammkapital der polnischen GmbH wurde von 50.000,00 auf 5.000,00 gesenkt. Darüber habe ich bereits berichtet.

Bei polnischen Aktiengesellschaft wurde das Mindeststammkapital von 500.000,00 PLN auf 100.000,00 PLN gesenkt.

Weiter wurden der polnischen Ein-Mann-GmbH die formellen Voraussetzungen, nämlich die Abgabe von Willenserklärungen erleichtert. Früher mussten eine Vielzahl der Erklärungen des Gesellschafters beurkundet werden, jetzt ist fast immer die einfache Schriftform möglich.

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