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Archive für 13.1.2009

Rechtsanwaltsgebühren

Die Anwaltsgebühren in Polen berechnen sich im außergerichtlichen Bereich nicht nach einer Gebührenordnung. Es gibt aber eine Gebührenordnung im gerichtlichen Bereich. Dort können die Gebühren bis zum Faktor 6 erhöht werden. Das Problem ist, dass die Gerichte aber nicht die Mittelgebühr als erstattungsfähig ansehen, sondern im Normalfall nur die Mindestgebühren. Faktisch heisst dies für den Mandanten, dass er im Normalfall, selbst wenn er vor Gericht in Polen voll obsiegt, zumindest einen Teil seiner Anwaltsgebühren selbst tragen muss.

PESEL

PESEL, dass ist Personenidentifikationsnummer in Polen. Jede Person in Polen hat eine solche Identifikationsnummer. Ein Deutscher, der in Polen eine Firma betreibt, benötigt diese Nummer im Normalfall nicht.

VAT

VAT ist die Bezeichnung der Mehrwertsteuer in Polen. Obwohl es in Polen ein “rein polnische Bezeichnung” für die Mehrwertsteuer auch gibt, hat sich die internationale Bezeichnung durchgesetzt.

REGON

REGON ist die Nummer des polnischen Statistikamtes. Jede Firma, egal ob Einzelfirma oder Kapitalgesellschaft muss eine REGON beantragen. Auf Rechnungen wird häufig neben der NIP auch die REGON ausgewiesen. Die NIP (Steuernummer in Polen) bekommt man nur, wenn man zuvor eine REGON beantragt hat. Auch bei der Eröffnung eines Firmenkontos wollen die Banken, zumindest die REGON vorher sehen.

ZUS

ZUS ist die polnische Sozialversicherung. ZUS ist die Abkürzung für Zakład Ubezpieczeń Społecznych. 

Die polnische Sozialversicherung ZUS besteht seit dem Jahr 1934. Im Jahr 1999 wurde die ZUS reformiert.

Die ZUS zahlt folgende Leistungen aus:

  • Mutterschaftsgeld
  • Krankengeld
  • Betreuungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Rehabilitionsleistungen
  • Bestattungsleistungen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Ausbildungsrente
  • Altersrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Zahlungen bei Arbeitsunfällen
  • Sozialrente

Näheres zur ZUS auf Polnisch unter www.zus.pl