Klage in Deutschland beim Unfall in Polen

Der EuGH hat entschieden, dass bei Verkehrsunfällen im EU-Ausland im Inland geklagt werden kann (am Sitz des Versicherungnehmers), sofern ein Direktanspruch gegenüber der ausländischen Versicherung besteht. Dies ist in Polen der Fall, da man dort – so wie in Deutschland – die Haftpflichtversicherung der Gegenseite direkt verklagen kann. Von daher kann bei Unfällen in Polen an denen ein Deutscher beteiligt ist, auch in Deutschland geklagt werden.

deutsches Recht

Wicht ist aber, dass hier kein deutsches Recht gilt, sondern das polnisches Recht.


Rechtsanwalt A. Martin